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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wyna Informatik GmbH
Hauptstrasse 44
5726 Unterkulm
Schweiz
Version: 2.1
Gültig ab 21.03.2025

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Wyna Informatik GmbH (nachfolgend «Wyna»). Diese AGB regeln werkvertragliche, auftragsrechtliche sowie kauf- und mietrechtliche Leistungen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Softwarelizenzierung, Erwerb, Wartung bzw. Pflege von Hardware und Software, Support, Dienstleistungen für Entwicklung, Anpassung, Einführung, Betrieb von Applikationen, Outsourcing, Online-Services und Kommunikationsdienste.

1.2. Geltung

Massgebend sind bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formal vereinbart worden, die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGBs. Mit der Annahme eines Angebots, einer Bestellung oder dem Abschluss eines Vertrags anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGBs.

2. Angebot und Vertragsschluss

Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote der Wyna während 14 Tagen gültig. Verträge zwischen Wyna und ihren Kunden kommen entweder durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags, durch Versenden der Auftragsbestätigung durch die Wyna an den Kunden oder durch beidseitige mündliche Zusage zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Wyna angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Schriftliche Verträge treten vorbehaltlich anderer Abrede auf das Datum der Unterzeichnung, Auftragsbestätigungen auf das Datum der Ausstellung in Kraft.

3. Produkte, Leistungen und Lieferungen

3.1. Vertragsgegenstand

Wyna erbringt EDV-Dienstleistungen wie Installation von Hardware und Software, Entwicklung von Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Roll-Outs, Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Personalverleih, Unterstützung bei der Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Schulung sowie Support des Kunden. Die von Wyna jeweils zu erbringenden Dienstleistungen werden im Einzelvertrag beschrieben. Nutzen- und Gefahrenübergang erfolgen mit Entgegennahme der Leistung oder der Lieferung durch den Kunden.

4. Vergütung

4.1. Grundlagen

Die Wyna erbringt die Leistungen zu Festpreisen (Stückpreise, mengen-/volumenbasierte, zeitabhängige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis) oder nach Aufwand. Sie gibt in ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. Macht Wyna Angaben zu Preisen für Dienstleistungen, so dienen diese, vorbehaltlich ausdrücklicher Zusicherung, lediglich der Orientierung des Kunden und stellen weder einen Fixpreis, ein verbindliches Kostendach noch einen ungefähren Kostenansatz dar. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.

4.2. Bei Dienstleistungen nach Aufwand

Wyna berechnet die aufgewendete Zeit in 30 Minuten-Schritten. Im Minimum beträgt ein Auftrag (z.B. Support, telefonische Abklärungen, Anwenderunterstützung, etc.) 30 Minuten. Darin werden die Meldungsaufnahme (z.B. per Telefon oder E-Mail), die Auftragserfassung mit Zielzustand, die Verbindungsaufnahme zum Kunden, allfällige Anpassungen von Kundendokumentationen und die Rapportierung abgedeckt. Wurde nichts anderes vereinbart, wird für die während der Servicezeiten (vgl. Ziff. 5.2) effektiv geleistete Dienstleistung der übliche Stundenansatz verrechnet. Für geplante Dienstleistungen ausserhalb der Servicezeiten wird ein Zuschlag erhoben. Pikett-Einsätze werden mit einem Zuschlag von 50 % berechnet. Betriebsferien gelten als ausserhalb der Servicezeiten.

4.3. Spesen und Auslagen

Angebote umfassen nicht die weiteren Auslagen (wie Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen) sowie Transport- und Lieferkosten. Diese Kosten gehen ohne anders lautende Vereinbarung zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt. Die Anfahrt gilt als Arbeitszeit.

4.4. Zusatzaufwand

Folgende Leistungen kann Wyna zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen:

  1. Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind;
  2. Leistungen für die Analyse und Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden;
  3. Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt;
  4. Aufwand durch Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden;
  5. Aufwand durch Software-/Viren-Angriffe.

4.5. Drittkosten

Muss Wyna Dritte (Hersteller, Distributoren, etc.) einbeziehen, können daraus resultierende Kosten als Drittkosten in Rechnung gestellt werden. Lizenzkosten bei Dritten trägt der Kunde.

4.6. Preisänderungen

Wyna behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Auf Einzelverträge über Produkte oder Dienstleistungen finden die neuen Preise nach einer schriftlichen Vorankündigung von 1 Monat Anwendung.

4.7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. nach Abnahme der Leistungen. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Danach werden Verzugszinsen von 5 % p.a. geschuldet und Inkasso- und Bearbeitungsgebühren können erhoben werden.

5. Pflichten der Wyna

5.1. Termine

Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind Richtwerte und nicht verbindlich, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich zugesichert.

5.2. Betriebs- und Reaktionszeit

Die Servicezeit dauert Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausser an allgemeinen Feiertagen. Pikettzeiten oder Notfallorganisation können individuell geregelt sein.

5.3. Dokumentation

Wyna führt für jeden Kunden eine Dokumentation. Auf Wunsch kann ein Dokumentationsauszug verlangt werden; Aufwand wird nach Stundensatz verrechnet.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Mitwirkungspflichten

Der Kunde muss Voraussetzungen schaffen, damit Wyna die Leistungen erbringen kann. Verzögerungen oder Mehraufwand durch nicht erbrachte Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Kunden.

6.2. Prüfung und Abnahme

Wyna erfüllt die Leistung durch Übergabe. Formelle Abnahme nur, wenn im Einzelvertrag vorgesehen. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch nicht ausschliessen, gelten als abgenommen.

6.3. Gewährleistung

Prüfung der Hardware nach Lieferung. Gewährleistung erfolgt gemäss Herstellerbedingungen. Eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte ausgeschlossen.

6.4. Eigentumsvorbehalt / Nutzungslizenzen

Wyna behält sich Eigentum an Hardware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Nutzungslizenzen erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung.

6.5. Nutzungsrecht bei Lizenzen von Dritten

Softwarelizenzen werden gemäss Lizenzbestimmungen des Herstellers genutzt. Falsche Lizenzierung liegt in der Verantwortung des Kunden.

6.6. Weitere Pflichten

Der Kunde ist für sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten verantwortlich. Inhalte der Daten trägt der Kunde.

7. Gewährleistung

Wyna wendet die übliche Sorgfalt an. Gewährleistungsfrist 3 Monate, Rechte verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung/Abnahme. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.

8. Haftung

8.1. Grundsätze

Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden müssen umgehend gemeldet werden.

8.2. Wegbedingung der Haftung

Haftung für indirekte Schäden, Datenverlust oder kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen.

8.3. Beschränkung der Haftung

Direkte Schäden begrenzt auf 20 % des Preises des mangelhaften Produktes oder der Dienstleistung.

8.4. Haftung des Kunden

Der Kunde trägt Risiko für Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen. Haftung für Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder höhere Gewalt.

9. Beendigung des Vertragsverhältnisses

9.1. Kündigung bei Verträgen auf Zeit

Vertrag gilt 1 Jahr, automatische Verlängerung um 1 Jahr, Kündigungsfrist 3 Monate. Kündigung schriftlich.

9.2. Folgen der Beendigung

9.2.1. Rückgabe von Geräten: Geräte sind innert 14 Tagen auf Kosten des Kunden zurückzugeben.
9.2.2. Service-Abos: Überzogenes Stundenguthaben ist auszugleichen.
9.2.3. Nutzung von Lizenzen von Dritten: Keine Rückerstattung, Nutzung nach Vertragsende einstellen.

10. Immaterialgüterrechte

10.1. Rechte an Arbeitsergebnissen

Alle Rechte verbleiben bei Wyna; Kunde erhält nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

10.2. Rechte von Dritten

Schutzrechte der Hersteller bleiben unberührt. Kunde darf Software/Dokumentationen Dritten nicht zugänglich machen.

10.3. Konventionalstrafe

Verletzung von Softwarenutzung oder Schutzrechten führt zu Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr.

11. Datenschutz

Wyna darf Daten zur Vertragserfüllung verwenden, ggf. auch ins Ausland übermitteln. Datenschutzerklärung unter https://www.wyna-informatik.ch gilt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen

AGB können jederzeit geändert werden, neue Version gilt durch Publikation auf der Website.

12.2. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

12.3. Geheimhaltung

Wyna und Kunde verpflichten sich zur Geheimhaltung geschäftlicher Informationen. Referenzen dürfen veröffentlicht werden, sofern nicht anders vereinbart.

12.4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizer Recht gilt, Gerichtsstand am Sitz der Wyna. UN-Kaufrecht ausgeschlossen.